Jagdgenossenschaft Kalübbe (KdöR)

 

Die Jagdgenossenschaft (JG) Kalübbe wurde aufgrund des Bundesjagdgesetzes vom November 1952 und dem Landesjagdgesetzes vom Juli 1953 am 27. August 1954 mit 15 Jagdgenossen und 285 ha Fläche gegründet.

 

Jagdgenossen (Mitglieder) sind die Eigentümer der bejagbaren Flächen, über die ein Flächenkataster (Jagdkataster) geführt wird.

Die Aufgabe der JG ist „im Interesse der Jagdgenossen das Jagdausübungsrecht zu verwalten und zu nutzen, sowie für den Ersatz das den Jagdgenossen etwa entstandenen Wildschaden zu sorgen.“

Für die Jagdausübung wurde und wird ein Jagdpachtvertrag mit einem Jagdpächter oder einer Jagdpächtergemeinschaft geschlossen. Den Jagdpächtern werden darin das Bejagungsrecht gegen Entgelt für eine bestimmte Zeit unter Einhaltung der geltenden Jagdgesetze übertragen sowie aber auch die Aufgabe der Wildschadensvermeidung und der Wildschadensregulierung.

 

Die JG wählt regelmäßig einen Vorstand, der ...

        - die Interessen der Genossen gegenüber den Jagdpächtern vertritt,

        - führt die Finanzen der JG,

        - vertritt die JG in rechtlichen Fragen und

        - führt das Jagdkataster.

Der Vorstand besteht aus dem Jagdvorsteher und 2 Beisitzern.

Zusätzlich werden 2 Stellvertreter für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds gewählt.

 

Über einen neuen Jagdpachtvertrag beschließt mit Mehrheit der Fläche die Jagdgenossenschaftsversammlung, sie ist damit Autokrat über die Auswahl der Jäger, die auf den Eigentumsflächen der Genossen die Jagd ausüben, und über die Modalitäten des Pachtvertrages, insbesondere über die Höhe des Pachtzins. Weitere Aufgaben sind durch die Satzung gegeben.

 

Die Satzung der JG ist seit der Gründung mehrfach den gesetzlichen Bedingungen angepasst worden. Die letzte Satzungsänderung ist im Mai 2013 beschlossen worden.

Im ersten Jagdpachtvertrag von 1955 wurden demnach die gesamte bejagbare Feldmark Kalübbe (609 ha) verpachtet, jedoch nicht Gut Diekhof (Eigenjagd), Hof Gr. Langenkamp (Eigenjagd), das Kalübberholz und zwei Parzellen von Hof Spannhorn, die bereits zur Eigenjagd Gut Ascheberg gehörten. 1979 waren es 590 ha, 1991 568 ha, 2003 548 ha und 2015 waren es 530 ha. Flächen verließen die JG, da sie überwiegend verkauft und der Eigenjagd Gut Ascheberg zugeschlagen wurden. Weitere Flächen wurden bebaut bzw. wurden durch Einfriedigung nicht mehr bejagbar.

 

Die JG Kalübbe hat seit ca. 5 Jahren eine eigene Homepage – www.jgkaluebbe.page4.com (vorher http://jgkaluebbe.cms4people.de).

Zu dieser Seite gelangt man auch über die Hompage der Gemeinde Kalübbe – www.kaluebbe.de – dort unter „Verbände und Vereine“.

Sie dient der Kontaktaufnahme und auf Ihr werden die neuesten Informationen zur Jagdgenossenschaft weitergegeben.

 

 

gez. Erhard Menzel

Kalübbe im Oktober 2017

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